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Zwei-Richtungs-Zähler: Einfach erklärt

Jeder Haushalt verfügt über einen Stromzähler, der anzeigt, wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen und verbraucht wird. Dabei spricht man von einem sog. Bezugszähler.

Produziert ein Haushalt daneben auch eigenen Strom, z.B. über Photovoltaik mit einem Balkonkraftwerk, kann überschüssiger Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, in anderer Richtung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. In diesem Fall installiert man einen Zwei-Richtungs-Zähler, der neben dem bezogenen Strom auch diese ins Netz eingespeiste Strommenge zählt. In diesem Fall spricht man von einem zusätzlichen Einspeisezähler.

Wie sieht so ein Zwei-Richtungs-Zähler aus?

Ein Zwei-Richtungs-Zähler sieht letztendlich nicht groß anders aus als ein herkömmlicher Stromzähler, der nur den bezogenen Strom misst. Allerdings gibt es schon Unterschiede, je nachdem, ob man bereits über einen elektronischen oder noch über einen mechanischen Stromzähler verfügt.

Ein mechanischer Zwei-Richtungs-Zähler hat sowohl für den bezogenen als auch für den ins Netz eingespeisten ein jeweils separates Zählwerk, ebenso wie zwei separate Anzeigen. Da ältere mechanische Stromzähler dafür meist nicht eingerichtet sind, ist oftmals ein zweiter Stromzähler erforderlich.

Hat man jedoch bereits einen elektronischen Stromzähler, werden beide Richtungen des Stromflusses grundsätzlich in einem Gerät gemessen und auf dem Display angezeigt. Welcher Stromfluss angezeigt wird, kann per Knopfdruck umgestellt werden. Um welchen Stromfluss es sich jeweils handelt, ist durch entgegengesetzte Pfeilsymbole nach rechts und links gekennzeichnet, wobei eine zusätzliche Kennzahl angibt, ob gerade der bezogene Strom (1.8.0) oder der eingespeiste Strom (2.8.0) im Display erscheint.

Wofür benötigt man einen Zwei-Richtungs-Zähler?

Falls man mit einer Photovoltaik-Anlage, bspw. einem Balkonkraftwerk, eigenen Strom produziert, wird der überschüssige Strom, den man nicht selbst verbrauchen kann, in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält man vom Netzbetreiber eine sog. Einspeisevergütung. Mit einem Zwei-Richtungs-Zähler werden beide Stromflüsse, sowohl der Bezug als auch die Einspeisung, miteinander verrechnet. Die Kosten für den Bezug aus dem Stromnetz werden mit der Einspeise-Vergütung verrechnet.

Warum benötigt man einen Zwei-Richtungs-Zähler bei einem Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerk

Der Gesetzgeber bzw. die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass jeder Strom, der dem Stromnetz entnommen oder in dieses eingespeist wird, auch gemessen wird, um die Haushalte vor finanziellen Nachteilen zu schützen. Da private Photovoltaikanlagen, also sog. Balkonkraftwerke, meist nicht über einen  Stromspeicher für den nicht selbst verbrauchten Strom verfügen, fließt der Strom hier in der Regel in beiden Richtungen. Daher ist bei der der Installation eines Balkonkraftwerks ein Zwei-Richtungs-Zähler verpflichtend.
Nach aktuellem Stand des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) beträgt die Einspeisevergütung je nach Nennleistung der Photovoltaik-Anlage von 6,2 Cent bis 8,6 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Die Maßeinheit für diese Nennleistung wird in kWp (Kilowatt peak) angegeben, wobei die Vergütung sinkt, je höher die Nennleistung ist.
 

  • Bei einer Nennleistung von bis zu 10 kWp erhält man 8,6 Cent pro eingespeister kWh
  • Liegt die Nennleistung zwischen 10 und 40 kWp, gibt es 7,5 Cent pro kWh.
  • Leistet die Anlage zwischen 40 und 750 kWp, bleiben 6,2 Cent pro kWh.

Sonderfall: Die Volleinspeisung

Stromstecker

Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, hat auch die Möglichkeit, den selbst produzierten Solarstrom vollständig in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Für diesen Fall hat die Bundesnetzagentur einen Einspeisungs-Zuschlag beschlossen, der sich je nach Nennleistung wie folgt auf die Gesamtvergütung auswirkt:

  • Nennleistung bis 10 kWp: 13,4 Cent pro kWh
  • Nennleistung bis 100 kWp: 11,3 Cent pro kWh
  • Nennleistung bis 300 kWp: 9,4 Cent pro kWh
  • Nennleistung bis 750 kWp: hier entfällt der Zuschlag, die Vergütung beträgt unverändert 6,2 Cent pro kWh

Einer fehlt noch: der Ertragszähler

Falls man mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage Strom produziert und in das öffentliche Netz einspeist, ist neben dem digitalen Zwei-Richtung-Zähler bzw. zwei separaten mechanischen Zählern ein weiter Zähler erforderlich, der Ertragszähler.

Dieser misst, wieviel Strom die Anlage insgesamt produziert, und hat vor allem steuerrechtliche Hintergründe. Auf Grund dieser Daten wird berechnet, wieviel Strom man selbst verbraucht und wie viel man in das öffentliche Netz eingespeist hat.

Was kostet ein Zwei-Richtungs-Zähler?

Einen Zwei-Richtungs-Zähler mietet man in der Regel vom zuständigen Messstellenbetreiber, also nicht vom Stromversorger. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 20 bis 40 Euro pro Jahr.

Langfristig gesehen können diese Mietkosten den Kaufpreis zwar übersteigen, dabei sollte man aber berücksichtigen, dass alle Serviceleistungen wie Installation und Wartung im Mietpreis bereits enthalten sind.

Vor- & Nachteile

Möchte man die die Vor- und die Nachteile eines Zwei-Richtungs-Zählers gegeneinander aufwiegen, geht die Waage eindeutig in Richtung Vorteile. Die Mietkosten sind mit 20 bis 40 Euro pro Jahr relativ gering und man hat jederzeit den genauen Überblick, wie viel man verbraucht und wie viel man im Gegenzug ins Stromnetz eingespeist hat. Da die Kosten für den Verbrauch aus dem öffentlichen Stromnetz und die Einnahmen für den eingespeisten Strom miteinander verrechnet werden, ist hier eine Korrekte Bemessung unbedingt zu empfehlen.

Außerdem braucht man sich um nichts weiter zu kümmern, denn sowohl die Installation als auch die Wartung des Zählers liegt beim Messstellenbetreibers, von dem man das Gerät mietet. Und bei digitalen Zwei-Richtungs-Zählern entfällt auch das lästige Ablesen der Zählerstände, denn diese werden kontinuierlich an den Stromversorger übertragen.

Ein großer Vorteil ist außerdem, dass ein solcher Zwei-Richtungs-Zähler deutlich weniger Platz beansprucht als zwei separate Zähler, von denen der eine den Bezug, der andere die Einspeisung berechnet.

Fazit

Glühbirne

Falls man eigenen Solarstrom, den man nicht selbst verbrauchen oder speichern kann, in das öffentliche Stromnetz einspeist, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler vorgeschrieben. Der Netzbetreiber möchte damit einen Überblick behalten, wieviel Strom insgesamt in sein Netz eingespeist wird. Daher erübrigt sich die Frage nach dem Ja oder Nein.
Ein solcher Zähler ist dabei aber ebenso nützlich für den Haushalt, in dem der eingespeiste Strom produziert wurde. Schließlich wird dieser mit dem Strom, den man gleichzeitig aus dem Netz bezieht, verrechnet, was natürlich die Kosten für den bezogenen Strom reduziert. Außerdem vermeidet ein solcher Zwei-Richtungs-Zähler, sofern es sich um einen SmartMeter und nicht um ein mechanisches Gerät handelt, die Verpflichtung zum Ablesen der Zählerstände, da diese digital an den Versorger übermittelt werden.
Zu berücksichtigen ist außerdem die Tatsache, dass man diesen nicht kaufen kann, sondern vom Messstellenbetreiber für ca. 40 Euro monatlich mieten muss, dieser dann aber auch Installation und Wartung übernimmt. Je nachdem wie lange man den Zwei-Richtungs-Zähler nutzt, können dadurch geringe finanzielle Nachteile gegenüber dem Kaufpreis entstehen, was sich aber durch die Kostenreduzierung durch den eingespeisten Strom in der Regel ausgleichen sollte.