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Jetzt Stromanbieter wechseln und Prämie sichern
Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, sich einen Anbieter auf dem Strommarkt ganz frei auszusuchen. Wer noch nie einen Stromanbieter-Wechsel vorgenommen hat, bezieht sehr wahrscheinlich Strom von seinem Grundversorger. Der ist in der Regel nicht der preiswerteste Anbieter.
Wie bei allen Verträgen, findet die reguläre Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit statt. Sowohl die Vertragsdauer als auch die Kündigungsfrist hängen vom jeweiligen Anbieter ab. Bei der Grundversorgung gilt sowohl für Strom- als auch für Gastarife eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Bei der Bestellung Ihres neuen Stromtarifs können Sie bereits die Kündigung des alten Vertrags einleiten. Damit wir für Sie kündigen können, benötigen wir außer Ihren Kundendaten den Namen des bisherigen Anbieters und nach Möglichkeit die Kunden- und Zählernummer. Die Kündigung lässt sich "zum nächstmglichen Zeitpunkt" oder zu einem bestimmten Datum vornehmen.
Ja, die Kündigung des alten Vertrages und den Beginn Ihres neuen Vertrags bei GMX richten wir entsprechend der Restlaufzeit aus. Das bedeutet für Sie: Sie können problemlos bis zu 12 Monate vor Ende Ihres alten Vertrags einen neuen Vertrag bei GMX Strom abschließen. Die Umstellung erfolgt dann automatisch, Versorgungslücken sind ausgeschlossen.
Wenn Sie sich für GMX Strom als Stromanbieter entscheiden, stehen Ihnen Tablets, Smartphones und eine Reihe anderer Sachprämien zur Wahl. Das Prämienangebot gilt für alle Kunden, die sich für die GMX Strom Kombi entscheiden. Das umfangreiche Prämiensortiment wird laufend aktualisiert. Es beinhaltet Unterhaltungselektronik ebenso wie Haushaltsgeräte.
Die Sachprämie wird Ihnen zwei Wochen nach Begleichung der Einmalzahlung, des ersten Abschlages und Belieferungsbeginn zugeschickt. Ihnen entstehen für den Versand keinerlei Kosten. Sollten Sie Fragen zur Gerätetechnik haben, ist der jeweilige Hersteller Ihr Ansprechpartner, Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Bestellbestätigung.
Die Stromkosten setzen sich aus dem im Vertrag festgelegten Grundpreis und dem variablen Verbrauchspreis (pro verbrauchter kWh) zusammen. Die monatlichen Zahlungen ergeben sich aus einem Abschlagspreis, der auf diesen beiden Preisen sowie dem Verbrauch des vergangenen Jahres basiert. Am Jahresende wird die Differenz zwischen Abschlagszahlungen und tatsächlichem Verbrauch ausgeglichen.