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Der Stromvertrag: Wissen, was drinsteht

Es kann sich finanziell lohnen, den Stromanbieter bei einem Umzug zu wechseln. Wer sich dafür entscheidet, einen neuen Stromvertrag abzuschließen, kann aber leicht den Überblick verlieren. Grund- und Arbeitspreise, Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten – auf welche Klauseln Sie bei einem Stromvertrag achten sollten, erfahren Sie hier.

Kosten im Stromvertrag: Grundpreis und Arbeitspreis

Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, um den Stromanbieter zu wechseln. Wer sich die Mühe macht, nach günstigeren Tarifen zu suchen, wird auch fündig. Wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, ist wichtig, wie hoch Ihre künftigen Abschlagszahlungen sein werden und welche Kosten damit abgedeckt sind. Um Ihren Abschlag zu berechnen, greifen die Stromanbieter in der Regel auf Ihren letztjährigen Stromverbrauch zurück. Die ermittelte Summe sollte aber immer aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis bestehen.

  • Grundpreis

    Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen kann. Er ist verbrauchsunabhängig; Sie müssen ihn also auch zahlen, wenn Sie keinen Strom verbraucht haben. Der Grundpreis deckt alle Kosten, die der Stromversorger aufwenden muss, um Ihren Strom zu liefern. Darin enthalten sind Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Stromzähler, die Abrechnung und Zählerstandablesung sowie alle weiteren Aufwendungen, die der Stromanbieter für die Leistungsbereitstellung zu tragen hat. Diese sind je nach Postleizahl und Verbrauchsstufe gesetzlich reguliert.

  • Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis ist die zweite Komponente, aus denen sich Ihr Strompreis zusammensetzt. Er ist verbrauchsabhängig und wird pro Kilowattstunde (kWh) berechnet. Je mehr Strom Sie also verbrauchen, umso höher werden Ihre Kosten. Mit dem Arbeitspreis zahlen Sie aber nicht nur Ihren tatsächlich verbrauchten Strom: Im Preis pro Kilowattstunde sind ebenfalls die Gebühren für die Netznutzung und Stromerzeugung, staatlich festgelegte Abgaben und Umlagen sowie Steuern enthalten.

Stromvertrag abschließen: Darauf sollten Sie sonst noch achten

Wenn Sie einen Stromvertrag abschließen, sollten Sie ihn vor der (digitalen) Unterschrift genau prüfen. Nehmen Sie Mindestvertragslaufzeiten, die versteckten Kosten oder Kündigungsfristen genau unter die Lupe. Denn unter den vielen Anbietern, die sich auf dem Strommarkt tummeln, verstecken sich auch einige schwarze Schafe. Daher sollten Sie alles – auch das Kleingedruckte – genau lesen, bevor Sie einen Stromvertrag abschließen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Ihrem neuen Stromvertrag achten sollten.

Mindestvertragslaufzeit bei Stromverträgen

Eine entscheidende Rolle spielt die Mindestlaufzeit Ihres Stromvertrags. Stromanbieter, deren Verträge Mindestlaufzeiten von bis zu 24 Monate festschreiben, bieten oft günstigere Konditionen an und möchten ihre Kunden so langfristig binden, indem sie bspw. für die ersten 24 Monate eine Preisgarantie bieten. Eine Kündigung dieser Stromverträge kommt dann aber nur in Sonderfällen infrage. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist hier also meist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.

Kündigungsfrist

Informieren Sie sich genau darüber, wie lange im Voraus Sie einen laufenden Stromvertrag bei Ihrem Versorger kündigen müssen. In einigen Stromverträgen sind Klauseln enthalten, die eine automatische Verlängerung der Laufzeit um weitere 12 Monate nach sich ziehen, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen.

Falls Sie Ihren Strom noch aus der Grundversorgung beziehen, haben Sie eine relativ kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen. Wenn Sie Ihren Strom bereits von einem anderen Anbieter beziehen, diesen aber wechseln möchten, sollten Sie Ihren laufenden Stromvertrag hinsichtlich der Kündigungsfristen noch einmal prüfen und diese dem neuen Anbieter mitteilen. Damit kann sich der neue Versorger dann um die fristgerechte Kündigung und den reibungslosen Wechsel kümmern.

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Stromvertrag vor Ablauf der Laufzeit mit einem Sonderkündigungsrecht aufzulösen. In diesem Falle sollten Sie die Kündigung selbst in die Hand nehmen – und das am besten schriftlich und per Einschreiben. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel bei einer Strompreiserhöhung des Anbieters. Die Fristen dafür sind jedoch kurz bemessen. Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, benötigen Sie folgende Angaben: Kundennummer, Zählernummer und den Zeitpunkt der Kündig

Preisgarantie

Immer mehr Anbieter werben mit einer Preisgarantie. Dies kann von Vorteil sein: Eine Preiserhöhung innerhalb des festgelegten Zeitraums brauchen Sie dann nicht befürchten und haben somit Planungssicherheit.

Falls Sie bei Vertragsabschluss eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart haben, darf während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vorgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen.

Bei einer volle Preisgarantie dürfen  während der Mindestvertragslaufzeit keine Preisanpassung vorgenommen werden, auch nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt.

Preisschwankungen

Die Stromkosten unterliegen starken Preisschwankungen am Strommarkt, die oft nicht vorhersehbar sind und leider meist nur in eine Richtung zeigen: nach oben. Der Strompreis setzt sich aus vielen einzelnen Faktoren zusammen. Hierzu gehört z.B. auch der Ausbau des bundesweiten oder auch internationalen Stromnetzes, der sich über Netzentgelte und Umlagen unmittelbar auf die Transportkosten auswirkt und auf den Stromanbieter selbst keinen Einfluss haben. Nutzen Sie daher etwaige Preisgarantien, die Ihnen angeboten werden z.B. die 24-monatige volle Preisgarantie im GMX Tarif Strom Kombi mit voller Kostensicherheit für alle Preisbestandteile.

Vorauszahlung

Es gibt Anbieter, die ihren Kunden niedrigere Preise anbieten, wenn sie im Voraus zahlen. Oft handelt es sich um Zeiträume von bis zu einem Jahr, die vorab abgegolten werden sollen. Das Risiko dieser Regelung: Sollte der Stromanbieter zwischenzeitlich Insolvenz anmelden, verlieren Sie damit wahrscheinlich auch Ihre Vorauszahlung. Aus diesem Grund sind Stromverträge, bei denen Sie Ihren Strom vorab zahlen, nicht empfehlenswert.

Bonuszahlungen

Bonuszahlungen sind für einige Stromanbieter ein bewährtes Mittel, um Neukunden zu gewinnen. Beachten Sie aber, dass die im Vertrag zugesagten Boni meist erst nach einem gewissen Zeitraum ausgezahlt oder verrechnet werden. Eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags führt zum Verlust des Anspruchs. Wenn Sie das Geld aus der Bonuszahlung aber nicht sofort benötigen, können solche Zusatzleistungen attraktiv sein.

Wechselprämien zum Stromvertrag

Wenn Sie einen Stromvertrag abschließen möchten, achten Sie auch auf Angebote, die Wechselprämien beinhalten. Viele Stromanbieter locken mit technischen Geräten wie Fernsehern, Smartphones oder iPads. Bei einem Wechsel zu GMX Strom profitieren Sie nicht nur von günstigen Konditionen, sondern halten Ihre Wechselprämie schon nach 2 Wochen in den Händen.