Kontakt
0721 9605 867

zu Ihren Festnetzkonditionen
Sie erreichen uns von: Montag bis Freitag*
von 08:00 bis 20:00 Uhr Samstag*
von 09:00 bis 15:00 Uhr Oder
per E-Mail: energie@service.gmx.net 

*außer an bundeseinheitlichen Feiertagen

Sanddünen mit Windkraftanlagen
GMX Strom

Informieren, wechseln, sparen

Prämienabbildung

Wenn die Strompreiserhöhung kommt

Eine Strompreiserhöhung ist ärgerlich. Als Kunde müssen Sie diese allerdings nicht einfach hinnehmen: Das Gesetz sieht vor, dass der Kunde bei einer Erhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Bezüglich dieses Sonderkündigungsrechts und möglicher Fristen nach Strompreiserhöhungen gibt es mitunter Unklarheiten. Hier erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Regelungen.

Die Ursachen für eine Strompreiserhöhung

Strompreiserhöhungen können unterschiedliche Ursachen haben, denn der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Kosten für die Stromerzeugung und den Transport sind einer davon. So machen die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Stromsteuer ebenfalls einen wesentlichen Teil des Preises aus. Hinzu kommen Entgelte für die Netznutzung und eine Reihe weiterer Umlagen.

All diese Preisbestandteile können eine Strompreiserhöhung bedingen. So wird etwa die EEG-Umlage jedes Jahr angepasst. Der Preis für die Kilowattstunde Strom schwankt abhängig vom Marktgeschehen – das kann Stromanbieter dazu veranlassen, den sogenannten Arbeitspreis innerhalb der Stromrechnung anzupassen. Grundsätzlich gilt bei einer Preiserhöhung unabhängig von der Ursache, dass Sie als Kunde von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Hinweis: Im GMX Stromratgeber finden Sie Informationen zum Stromverbrauch verschiedener Geräte und Anlagen mitsamt Spartipps.

  • Steuern, Abgaben und Umlagen (staatlich)
  • Nutzung der Stromnetze (Netzbetreiber)
  • Stromerzeugung und Vertrieb (Stromanbieter)

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung

Wenn der Strompreis steigt, hat jeder Kunde unabhängig von vertraglichen Fristen und Laufzeiten das Recht, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es dem Kunden, seinen bisherigen Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird.

Diese Sonderregelung kommt zustande, weil eine Erhöhung des Strompreises einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen durch den Anbieter entspricht. Das Gesetz legt auch fest, dass der Kunde den Vertrag „ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“ kann (§ 41 Abs. 3 EnWG). Gleichwohl sollten Sie im Fall einer angekündigten Preiserhöhung schnell reagieren und bestimmte Abläufe einhalten.

Hinweis: Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, kann unabhängig von einem Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Ablauf und Fristen des Sonderkündigungsrechts bei Strompreiserhöhung

Jeder Stromanbieter muss eine anstehende Erhöhung des Strompreises ankündigen. Die Stromgrundversorgungsverordnung sieht vor, dass dies spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Preiserhöhung geschehen muss. Im Schreiben des Anbieters muss auch ein Hinweis auf das durch die Strompreiserhöhung entstehende Sonderkündigungsrecht enthalten sein. Andernfalls wäre die Erhöhung nicht wirksam.

Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Eintreten der Strompreiserhöhung. Sollten Sie sich zu einer Kündigung nach einer Strompreiserhöhung entschließen, muss diese in schriftlicher Form erfolgen. Ein Einschreiben ist dabei zu empfehlen, da es den Eingang der Kündigung bestätigt. Auch wenn bis zur Erhöhung sechs Wochen Zeit bleiben, sollten Kunden möglichst schnell nach der Bekanntgabe der Strompreiserhöhung die Kündigung vornehmen. So bleibt genügend Zeit, einen neuen Versorgungsvertrag abzuschließen.

Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen:

  • Eine Erhöhung des Strompreises entspricht einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen und hat deswegen ein Sonderkündigungsrecht des Kunden zur Folge.
  • Stromanbieter müssen Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung benachrichtigen.
  • Das Sonderkündigungsrecht besteht bis zum Eintreten der Preiserhöhung.
  • Die Kündigung kann fristlos in Schriftform erfolgen.

Strompreiserhöhung und trotzdem kein Sonderkündigungsrecht?

Mitunter bestehen Unklarheiten, ob das Sonderkündigungsrecht auch dann entsteht, wenn die Erhöhung auf gestiegene Steuern oder Umlagen zurückgeht – also nicht unmittelbar auf den Stromanbieter, sondern auf staatliche Regelungen. In solchen Fällen haben bestimmte Anbieter in der Vergangenheit in den Geschäftsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht nach einer Strompreiserhöhung ausgeschlossen.

Im Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein solcher Ausschluss ungültig ist. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es den Stromanbietern überlassen sei, ob sie gestiegene Umlagen und Steuern an ihre Kunden weitergeben.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Wechsel des Stromanbieters.

Ihr Partner für einen nahtlosen Anbieterwechsel

Bei GMX Strom können Sie sich einen maßgeschneiderten und günstigen Stromtarif sichern. Für einen nahtlosen und einfachen Übergang übernehmen wir für Sie den Wechsel des Anbieters. Sie müssen dabei nur Ihre Kundendaten per Onlineformular an uns übermitteln. Alles Weitere leiten wir für Sie in die Wege. Bei einem Wechsel zu GMX Strom profitieren Sie nicht nur von niedrigen Strompreisen, sondern auch von Wechselprämien.

Jetzt günstigen Strom mit Preisgarantie sichern